Verfüllung von zwei Kohlekellern an zwei Standorten in Schwelm
- Vergabestelle
- Stadt Schwelm
- Ort
- Grundschule St. Marien, Jahnstraße 22, 58332 Schwelm Grundschule Engelbertstraße, Engelbertstraße 2, 58332 Schwelm
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung
- Angebotsfrist
- 18.11.2026 (in 18 Tagen) 18.11.2026, 11:00 Uhr
Leistung
Verfüllung von zwei Kohlekellern an zwei Standorten in Schwelm An den Standorten Grundschule Engelbertstraße (Engelbertstraße 2) und Grundschule St. Marien (Jahnstraße 22), sollen die Kohlekeller verfüllt werden. Die Standorte sind zirka 3 km voneinander entfernt. Hierfür müssen Revisionsöffnungen in die Decke gebohrt werden. Außerdem muss ein Zugang von außen durch die Decke geschaffen werden. Nach dem Abdichten der Kellerwand erfolgt die lagenweise Verfüllung der Keller. Diese Verfüllung muss ineinander greifen, daher sind zwei Betonagevorgänge pro Tag angedacht.
Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle - Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit -Eintragung in der Handwerksrolle als Betonhandwerk 3. rechtliche Eignung -keine
II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) VHB Bund 221 "Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen" oder VHB Bund 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.
IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.
VI. Ausführungszeitraum : 01.03.2027-30.04.2027(voraussichtlich)
VII. Zuschlagskriterien: Preis
VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können.
!!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
Betonverfüllung v. Kohlekellern
CPV-Codes
- 45262300 Betonarbeiten
Über die Vergabestelle
- Vergabestelle
- Stadt Schwelm
- Bekanntmachungen
- 2023 (ab Oktober): 1 · 2024: 3 · 2025: 4 · 2026: 34
- Angebote
- im Schnitt 4,8 Angebote je Zuschlag (31 Zuschläge)
Quelle
Quelle: oeffentlichevergabe.de, 29.10.2026
Der Inhalt stammt von der Vergabestelle und steht hier, wie sie ihn veröffentlicht hat; Kontaktangaben sind durch „[Kontakt in der Bekanntmachung]“ ersetzt. Verbindlich sind die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen bei der Quelle.