Ortsgemeinde Klüsserath - Neubau Kindertagesstätte und Abriss Bestandsgebäude
- Vergabestelle
- Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
- Ort
- Klüsserath, Rheinland-Pfalz
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Teilnahmeantrag bis
- 25.11.2026 (in 25 Tagen) 25.11.2026, 09:00 Uhr
- Lose
- 3
Leistung
Der Ortsgemeinderat Klüsserath hat am 08.04.2025 beschlossen, auf den gemeindeeigenen Grundstücken Flur 6, Parzellen-Nr. 125, 126 und 127 (Gesamtfläche: 1.571 m²) am Standort Damm-/Mittelstraße den Neubau einer 3-gruppigen Kindertagesstätte mit 55 Plätzen zu errichten. Der Neubau dient als Ersatz für die marode Kindertagesstätte am Standort Mittelstraße 12. In unmittelbarer Nähe des neuen Standorts befinden sich die Grundschule und die Turnhalle. Auf dem Grundstück-Nr. 125 steht ein Wohngebäude mit Ferienwohnungen sowie dem Betriebsgebäude einer ehemaligen Bäckerei und auf dem Grundstück-Nr. 126 ein Mehrfamilienhaus in dem sich früher auch eine Schreinerei befand. Beide Gebäude müssen abgerissen werden, um den Neubau der Kindertagesstätte zu ermöglichen. Schadstoffgutachten für die auf den Grundstücken befindlichen Gebäude liegen nicht vor. Die Gebäude sind teilweise unterkellert. Ggfs. ist die vorhandene Unterkellerung bei beiden Gebäuden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nutzbar zu machen. Im Eigentum der Ortsgemeinde befindet sich zudem das Grundstück-Nr. 113/2 in der Mittelstraße, welches als Zufahrt/Parkplatz für die neue Kindertagesstätte in Anspruch zu nehmen ist.
Durch die Ortsgemeinde wird ein Neubau in 1-geschossiger Bauweise priorisiert. Es ist jedoch auch eine 2-geschossige, kompakte und funktionale Bauweise denkbar. Die Möglichkeit, die Kita auf 4 Gruppen zu erweitern, soll bei der Planung berücksichtigt werden. Seitens der Ortsgemeinde wird der Bau in Holzbauweise favorisiert. Mit dem Abriss der vorhandenen Gebäude soll im 1. Halbjahr 2027 begonnen werden. Der Baubeginn für die eigentlichen Bauarbeiten ist ebenfalls für das Jahr 2027 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von circa 1,5 bis 2 Jahren gerechnet. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme sind dann im Jahr 2029 vorgesehen. Es liegt kein Bebauungsplan vor. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Bei der Wärmeplanung ist eine dezentrale Versorgung mit der Möglichkeit des künftigen Anschlusses an ein zentrales Netz angedacht. Der gesetzlichen Verpflichtung, auf öffentlichen Neubauten in Rheinland-Pfalz eine Photovoltaikanlage zu errichten, muss nachgekommen werden. Das beigefügte Merkblatt für die Planung von Kindertagesstätten im Landkreis Trier-Saarburg ist bei der Planung zu beachten und berücksichtigen.
Lose
Architektenleistungen (Objektplanung)
- Teilnahmeantrag bis
- 01.12.2026, 09:00 Uhr
- Ort
- Klüsserath
- Auftragswert
- 321.977 EUR
Gegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI. (§ 33 ff HOAI 2021).
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Gesamtbaukosten für die KG 200-600 aus dem Jahr 2025 beträgt ca. 3.154.000 € netto (3.337.061 € netto index-bereinigt Stand II. Quartal 2026)
Die Freianlagen KG 500 werden gesondert ausgeschrieben.
Grobkostenschätzung (brutto) Stand 02/2026, Index 140,3
KG 100, Grundstückskosten: 620.000,00 € KG 200, vorbereitende Maßnahmen: 369.200,61 € KG 300, Bauwerk - Baukonstruktion: 2.303.405,40 € KG 400, Bauwerk - technischen Anlagen: 767.801,80 € KG 500, Außenanlagen/Freiflächen: 255.597,82 € KG 600, Ausstattung/ Kunstwerke: 275.098,04 € KG 700, Baunebenkosten/Honorar: 992.775,92 € Bruttogesamtkosten: 5.583.879,60 €
Zusammensetzung der anrechenbaren Kosten (netto): KG 200: 310.252,61 € KG 300: 1.935.634,79 € KG 400: 564.560,15 € (anteilig nach § 33(2) HOAI) KG 600: 231.174,82 € Summe: 3.041.622,37 €
Einschätzung der Grundleistungen nach HOAI:
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 mit 99 % der Leistungsphasen 1 -9 (Reduzierung der LPH 7) Honorarzone III, Mindestsatz gem. §§ 5, 6 HOAI. (Festwerte) Ein Umbauzuschlag fällt nicht an. Nebenkosten: 5 % (Orientierungswert)
Hinweis: Die geforderten Prozentsätze der Leistungsphasen, die Honorarzone und der Honorarsatz dürfen bei der Angebotserstellung nicht verändert werden. Der Nebenkostenzuschlag ist ein Orientierungswert und kann bei Angebotserstellung angepasst werden. Ferner dürfen sich Preisunterschiede nur über die allgemeinen Zu- und Abschläge abbilden.
Die Honorartafel zu §§ 33 ff. HOAI 2021 soll zur Anwendung kommen. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI 2021 ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch ist eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI 2021 beabsichtigt. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2021 keine Anwendung.
Die Prozentsätze der Grundleistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2021 werden mit 99 % wie folgt vorgegeben:
LPH 1 Grundlagenermittlung: 2 % LPH 2 Vorplanung: 7 % LPH 3 Entwurfsplanung: 15 % LPH 4 Genehmigungsplanung: 3 % LPH 5 Ausführungsplanung: 25 % LPH 6 Vorbereitung Vergabe: 10 % LPH 7 Mitwirkung Vergabe: 3 % LPH 8 Objektüberwachung: 32 % LPH 9 Objektbetreuung: 2 %
Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
Das Verfahren wird als 2-stufiges Verfahren im Wege des Verhandlungsverfahrens von freiberuflichen Leistungen in Form eines vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) sowie der Angebotsabgabe/Verhandlung (Stufe 2) durchgeführt. Es erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der EU mit der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb.
Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsschreiben) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. In der ersten Stufe ist kein Angebot, sondern lediglich der Teilnahmeantrag auszufüllen und mit den in den Teilnahmebedingungen geforderten Nachweisen sowie der ausgefüllten Referenzliste einzureichen (Stufe 1).
Die Teilnahmeanträge werden anhand der Eignungskriterien auf Zulässigkeit geprüft. Bei Eingang von mehr als 5 wertbaren Teilnahmeanträgen erfolgt die Reduzierung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VGV). Dazu werden die Referenzen und die Berufserfahrung der am Projekt beteiligten Mitarbeiter einer objektiven Bewertung unterzogen. Bei den Referenzen werden die fünf am meisten geeigneten Objekte bewertet. Sollten mehrere Bewerber auf dem 5. Rang die gleiche Punktzahl erreichen, werden aus diesen die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, durch Losentscheid ermittelt (§ 75, Abs. 6 VGV).
Über den Zuschlag wird dann nach Angebotseingang und ggf. nach Verhandlung gemäß den Zuschlagskriterien der Stufe 2 (Anlage B) entschieden. Die Auswertung der eingereichten Konzepte wird durch ein Bewertungsgremium durchgeführt. Die Vorstellung der Konzepte (Anlage Zuschlagskriterien Punkte 2 – 5) erfolgt durch eine persönliche Präsentation (z. B. durch Powerpoint) vor Ort im Gemeindezentrum „Alte Ökonomie“ in Klüsserath.
Ingenieurleistungen (Fachplanung Tragwerk)
- Teilnahmeantrag bis
- 25.11.2026, 09:00 Uhr
- Ort
- Klüsserath
- Auftragswert
- 87.947 EUR
Gegenstand ist die Beauftragung der Ingenieurleistungen der Fachplanung (Tragwerksplanung) gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI. (§ 49 ff HOAI 2021).
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Gesamtbaukosten für die KG 200-600 aus dem Jahr 2025 beträgt ca. 3.154.000 € netto (3.337.061 € netto index-bereinigt Stand II. Quartal 2026)
Die Freianlagen KG 500 werden gesondert ausgeschrieben.
Grobkostenschätzung (brutto) Stand 02/2026, Index 140,3
KG 100, Grundstückskosten: 620.000,00 € KG 200, vorbereitende Maßnahmen: 369.200,61 € KG 300, Bauwerk - Baukonstruktion: 2.303.405,40 € KG 400, Bauwerk - technischen Anlagen: 767.801,80 € KG 500, Außenanlagen/Freiflächen: 255.597,82 € KG 600, Ausstattung/ Kunstwerke: 275.098,04 € KG 700, Baunebenkosten/Honorar: 992.775,92 € Bruttogesamtkosten: 5.583.879,60 €
Zusammensetzung der anrechenbaren Kosten (netto): KG 300: 1.064.599,13 € (55 % der KG 300 gem. § 50 (1) HOAI) KG 400: 64.521,16 € (10 % der KG 400 gem. § 50 (1) HOAI) Summe: 1.129.120,29 €
Einschätzung der Grundleistungen nach HOAI:
Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 mit 99 % der Leistungsphasen 1-6 (Reduzierung der LPH 6) Honorarzone III, Mindestsatz gem. §§ 5, 6 HOAI. (Festwerte) Ein Umbauzuschlag fällt nicht an. Nebenkosten: 5 % (Orientierungswert)
Hinweis: Die geforderten Prozentsätze der Leistungsphasen, die Honorarzone und der Honorarsatz dürfen bei der Angebotserstellung nicht verändert werden. Der Nebenkostenzuschlag ist ein Orientierungswert und kann bei Angebotserstellung angepasst werden. Ferner dürfen sich Preisunterschiede nur über die allgemeinen Zu- und Abschläge abbilden.
Die Honorartafel zu §§ 49 ff. HOAI 2021 soll zur Anwendung kommen. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI 2021 ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch ist eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI 2021 beabsichtigt. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2021 keine Anwendung.
Die Prozentsätze der Grundleistungen der Objektplanung nach § 51 HOAI 2021 werden mit 99 % wie folgt vorgegeben:
LPH 1 Grundlagenermittlung: 3 % LPH 2 Vorplanung: 10 % LPH 3 Entwurfsplanung: 15 % LPH 4 Genehmigungsplanung: 30 % LPH 5 Ausführungsplanung: 40 % LPH 6 Vorbereitung Vergabe: 1 %
Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
Das Verfahren wird als 2-stufiges Verfahren im Wege des Verhandlungsverfahrens von freiberuflichen Leistungen in Form eines vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) sowie der Angebotsabgabe/Verhandlung (Stufe 2) durchgeführt. Es erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der EU mit der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb.
Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsschreiben) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. In der ersten Stufe ist kein Angebot, sondern lediglich der Teilnahmeantrag auszufüllen und mit den in den Teilnahmebedingungen geforderten Nachweisen sowie der ausgefüllten Referenzliste einzureichen (Stufe 1).
Die Teilnahmeanträge werden anhand der Eignungskriterien auf Zulässigkeit geprüft. Bei Eingang von mehr als 5 wertbaren Teilnahmeanträgen erfolgt die Reduzierung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VGV). Dazu werden die Referenzen und die Berufserfahrung der am Projekt beteiligten Mitarbeiter einer objektiven Bewertung unterzogen. Bei den Referenzen werden die fünf am meisten geeigneten Objekte bewertet. Sollten mehrere Bewerber auf dem 5. Rang die gleiche Punktzahl erreichen, werden aus diesen die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, durch Losentscheid ermittelt (§ 75, Abs. 6 VGV).
Über den Zuschlag wird dann nach Angebotseingang und ggf. nach Verhandlung gemäß den Zuschlagskriterien der Stufe 2 (Anlage B) entschieden. Die Auswertung der eingereichten Konzepte wird durch ein Bewertungsgremium durchgeführt. Die Bewertung der Konzepte (Anlage Zuschlagskriterien Punkte 2 – 5) erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen.
Ingenieurleistungen (Fachplanung Technische Ausrüstung)
- Teilnahmeantrag bis
- 25.11.2026, 10:00 Uhr
- Ort
- Klüsserath
- Auftragswert
- 122.156 EUR
Gegenstand ist die Beauftragung der Ingenieurleistungen der Fachplanung (Technische Ausrüstung) gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI. (§ 53 ff HOAI 2021).
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Gesamtbaukosten für die KG 200-600 aus dem Jahr 2025 beträgt ca. 3.154.000 € netto (3.337.061 € netto index-bereinigt Stand II. Quartal 2026)
Die Freianlagen KG 500 werden gesondert ausgeschrieben.
Grobkostenschätzung (brutto) Stand 02/2026, Index 140,3
KG 100, Grundstückskosten: 620.000,00 € KG 200, vorbereitende Maßnahmen: 369.200,61 € KG 300, Bauwerk - Baukonstruktion: 2.303.405,40 € KG 400, Bauwerk - technischen Anlagen: 767.801,80 € KG 500, Außenanlagen/Freiflächen: 255.597,82 € KG 600, Ausstattung/ Kunstwerke: 275.098,04 € KG 700, Baunebenkosten/Honorar: 992.775,92 € Bruttogesamtkosten: 5.583.879,60 €
Zusammensetzung der anrechenbaren Kosten (netto): KG 400: 645.211,60 € Summe: 645.211,60 €
Einschätzung der Grundleistungen nach HOAI:
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 mit 99 % der Leistungsphasen 1-9 (Reduzierung der LPH 7) Honorarzone II, Mindestsatz gem. §§ 5, 6 HOAI. (Festwerte) Ein Umbauzuschlag fällt nicht an. Nebenkosten: 5 % (Orientierungswert)
Hinweis: Die geforderten Prozentsätze der Leistungsphasen, die Honorarzone und der Honorarsatz dürfen bei der Angebotserstellung nicht verändert werden. Der Nebenkostenzuschlag ist ein Orientierungswert und kann bei Angebotserstellung angepasst werden. Ferner dürfen sich Preisunterschiede nur über die allgemeinen Zu- und Abschläge abbilden.
Die Honorartafel zu §§ 53 ff. HOAI 2021 soll zur Anwendung kommen. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI 2021 ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch ist eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI 2021 beabsichtigt. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2021 keine Anwendung.
Die Prozentsätze der Grundleistungen der Objektplanung nach § 55 HOAI 2021 werden mit 99 % wie folgt vorgegeben:
LPH 1 Grundlagenermittlung: 2 % LPH 2 Vorplanung: 9 % LPH 3 Entwurfsplanung: 17 % LPH 4 Genehmigungsplanung: 2 % LPH 5 Ausführungsplanung: 22 % LPH 6 Vorbereitung Vergabe: 7 % LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % LPH 8 Objektüberwachung 35 % LPH 9 Objektbetreuung 1 %
Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
Das Verfahren wird als 2-stufiges Verfahren im Wege des Verhandlungsverfahrens von freiberuflichen Leistungen in Form eines vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) sowie der Angebotsabgabe/Verhandlung (Stufe 2) durchgeführt. Es erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der EU mit der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb.
Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsschreiben) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. In der ersten Stufe ist kein Angebot, sondern lediglich der Teilnahmeantrag auszufüllen und mit den in den Teilnahmebedingungen geforderten Nachweisen sowie der ausgefüllten Referenzliste einzureichen (Stufe 1).
Die Teilnahmeanträge werden anhand der Eignungskriterien auf Zulässigkeit geprüft. Bei Eingang von mehr als 5 wertbaren Teilnahmeanträgen erfolgt die Reduzierung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VGV). Dazu werden die Referenzen und die Berufserfahrung der am Projekt beteiligten Mitarbeiter einer objektiven Bewertung unterzogen. Bei den Referenzen werden die fünf am meisten geeigneten Objekte bewertet. Sollten mehrere Bewerber auf dem 5. Rang die gleiche Punktzahl erreichen, werden aus diesen die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, durch Losentscheid ermittelt (§ 75, Abs. 6 VGV).
Über den Zuschlag wird dann nach Angebotseingang und ggf. nach Verhandlung gemäß den Zuschlagskriterien der Stufe 2 (Anlage B) entschieden. Die Auswertung der eingereichten Konzepte wird durch ein Bewertungsgremium durchgeführt. Die Bewertung der Konzepte (Anlage Zuschlagskriterien Punkte 2 – 5) erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen.
CPV-Codes
- 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Über die Vergabestelle
- Vergabestelle
- Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
- Bekanntmachungen
- 2024: 3 · 2025: 6 · 2026: 8
- Auftragswerte
- von 22.800 € bis 260.285 €, Median 107.761 € (12 Werte)
- Angebote
- im Schnitt 4,0 Angebote je Zuschlag (7 Zuschläge)
Quelle
Quelle: oeffentlichevergabe.de, 29.10.2026
Der Inhalt stammt von der Vergabestelle und steht hier, wie sie ihn veröffentlicht hat; Kontaktangaben sind durch „[Kontakt in der Bekanntmachung]“ ersetzt. Verbindlich sind die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen bei der Quelle.
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