Neuordnung des Parkens in Bremen: Aufnahme des Straßenraums, Nachfrageerhebungen, Entwurfs- und Betriebsplanung etc.
- Vergabestelle
- Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch Amt für Straßenbau und Verkehr
- Ort
- Bremen, Bremen
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Teilnahmeantrag bis
- 03.11.2026 (in 3 Tagen) 03.11.2026, 10:00 Uhr
- Rückfragen bis
- 28.10.2026, 23:59 Uhr
Leistung
Die Straßenräume insbesondere in den innenstadtnahen Stadtteilen Bremens sind durch parkende Fahrzeuge hoch belastet. Vielfach wird nicht regelkonform geparkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 und in der anschließenden Urteilsbegründung vom 26. September 2024 (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 - BVerwG 3 C 5.23) ein ganzheitliches, konzeptionelles Vorgehen zum stufenweisen Ordnen des Parkens unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich bestätigt. Die Stadt Bremen hat auf der Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils ein "Konzept zum Umgang mit Gehwegparken" entwickelt. Das Parken soll in den Straßenräumen Bremens gemäß den in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts formulierten Kriterien in ihren Nutzungsanforderungen sowie ihm Rahmen der bestehenden städtebaulichen Bedarfe neu geregelt werden. Dabei wird das Parken nicht nur in den im Prozess streitgegenständlich gewesenen Straßen neu geregelt, sondern auch in allen anderen Straßen, in denen verbotswidrig auf Gehwegen geparkt wird.
Beschreibung des Loses
Umsetzung des "Konzeptes zur Neuordnung des Parkens in Bremen" mit folgenden Leistungen: - Aufnahme des öffentlichen Straßenraumes, - Nachfrageerhebungen, - Entwurfs- und Betriebsplanung, - Abstimmung der Betriebspläne, - Infomation und Kommunikation.
CPV-Codes
- 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Über die Vergabestelle
- Vergabestelle
- Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch Amt für Straßenbau und Verkehr
- Bekanntmachungen
- 2026: 2
Quelle
Quelle: oeffentlichevergabe.de, 29.09.2026
Der Inhalt stammt von der Vergabestelle und steht hier, wie sie ihn veröffentlicht hat; Kontaktangaben sind durch „[Kontakt in der Bekanntmachung]“ ersetzt. Verbindlich sind die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen bei der Quelle.
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