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Gemeinde Nufringen - Investorenwettbewerb über die Errichtung von Doppelhäusern

Vergabestelle
Gemeinde Nufringen
Ort
Nufringen, Baden-Württemberg
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Teilnahmeantrag bis
18.11.2026 (in 18 Tagen) 18.11.2026, 12:00 Uhr
Rückfragen bis
09.11.2026, 23:59 Uhr

Leistung

Die Gemeinde Nufringen hat die Baugebiete "Hinterer Steig Süd" und "Gansäcker" erschlossen. Die Baugebiete dienen Wohnzwecken und sind als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Im Rahmen eines Investorenwettbewerbs sucht die Gemeinde Nufringen einen Investor, der die Grundstücke Gansäcker 2 und 3 kauft und hierauf Wohnraum in Form von Doppelhäusern errichtet.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Auswahl eines Investors für die Flurstücke 1554/1 und 1554/2 im Wohngebiet Gansäcker im Rahmen einer Konzeptvergabe. Der auszuwählende Investor soll die angebotene Fläche von insgesamt 1190,86 m² kaufen und nach näherer Maßgabe seines Konzepts bebauen. Hierbei hat der Investor insbesondere die Vorgaben der Gemeinde Nufringen aus dem Bebauungsplan sowie die Satzung über den Bebauungsplan zu beachten. Der Investor hat überdies folgende städtebauliche Kennwerte und Vorgaben insbeson-dere zu beachten: - Auf dem Grundstück sind Doppelhäuser zu errichten. Die von den Investoren eingereichten Konzepte werden verpflichtender Bestandteil des notariell zu beurkundeten Kaufvertrags. Dabei gelten folgende Ziele: - ein zukunfts- und sozialorientiertes innovatives Wohnbauvorhaben zu schaffen, - nachhaltige und ökologische Standards einzuhalten, Vorgesehener Vertragsschluss ist bis spätestens Frühjahr 2027 vorgesehen. Die bezugsfertige Fertigstellung der Neubauten muss spätestens drei Jahre nach Vertragsschluss erfolgen. Der Mindestkaufpreis beträgt 830 Euro je m2 Grundstücksfläche und daher 988.530,00 Euro.

CPV-Codes

Über die Vergabestelle

Vergabestelle
Gemeinde Nufringen
Bekanntmachungen
2026: 6

Quelle

Quelle: oeffentlichevergabe.de, 14.10.2026

Der Inhalt stammt von der Vergabestelle und steht hier, wie sie ihn veröffentlicht hat; Kontaktangaben sind durch „[Kontakt in der Bekanntmachung]“ ersetzt. Verbindlich sind die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen bei der Quelle.

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