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Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)

Vergabestelle
Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Ort
Ort des Auftraggebers
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Angebotsfrist
05.11.2026 (in 5 Tagen) 05.11.2026, 11:00 Uhr
Lose
2

Leistung

Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)

Lose

Rahmenvereinbarung mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrz…

Angebotsfrist
05.11.2026, 11:00 Uhr
Ort
Ort des Auftraggebers
Auftragswert
14.338.008 EUR

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei.

Auf der Grundlage dieser "Vergabeunterlagen" werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse bis einschließlich 3,5 Tonnen (t) zGM (Los 1).

Die Anzahl der einzelnen Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des leistungsgegenständlichen Gebiets Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können informatorisch der Anlage 907 "Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025" entnommen werden.

Der geschätzte Auftragswert (netto) für Los 1 beträgt 14.338.007,95 EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) für Los 1 beträgt 17.205.609,54 EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen Auftragnehmern insgesamt abrufen darf.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von den jeweiligen Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Die jeweiligen Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für dieses Los (= ursprünglicher Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.

Rahmenvereinbarung mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrz…

Angebotsfrist
05.11.2026, 11:00 Uhr
Ort
Ort des Auftraggebers
Auftragswert
2.080.334 EUR

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei.

Auf der Grundlage dieser "Vergabeunterlagen" werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse über 3,5 t zGM (Los 2).

Die Anzahl der einzelnen Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des leistungsgegenständlichen Gebiets Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können informatorisch der Anlage 907 "Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025" entnommen werden.

Der geschätzte Auftragswert (netto) für Los 2 beträgt 2.080.334,43 EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) für Los 2 beträgt 2.704.434,76 EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen Auftragnehmern insgesamt abrufen darf.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von den jeweiligen Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Die jeweiligen Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für dieses Los (= ursprünglicher Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.

CPV-Codes

Über die Vergabestelle

Vergabestelle
Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Bekanntmachungen
2026: 2

Quelle

Quelle: oeffentlichevergabe.de, 05.10.2026

Der Inhalt stammt von der Vergabestelle und steht hier, wie sie ihn veröffentlicht hat; Kontaktangaben sind durch „[Kontakt in der Bekanntmachung]“ ersetzt. Verbindlich sind die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen bei der Quelle.

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